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Info: Totalverlustrisiko
Grundsätzlich enthält jede Geldanlage ein Verlustrisiko. Streng genommen kann sich bei jedem beliebigen Investment auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ergeben. Gegebenenfalls ist dies eine Frage eines entsprechend langen Zeithorizontes.
In Deutschland ist ein entsprechender Hinweis auf ein mögliches Totalverlustrisiko der betreffenden Geldanlage jedoch nur vorgeschrieben bezogen auf sogenannte “Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“ im Sinne des Investmentgesetzes. Hierunter fallen Investmentfonds, die als Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds konzipiert und klassifiziert werden.
Der Hinweis auf ein mögliches Totalverlustrisiko bei diesen Fonds lautet:
“Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen.“
Für bestimmte derivative Investments ist ein Totalverlustrisiko zwar nicht durch einen entsprechenden Hinweis kenntlich gemacht, jedoch ist vor dem Kauf die Herstellung der sogenannten Finanztermingeschäftsfähigkeit durch Unterzeichnung amtlich vorgeschriebener Risikohinweise gegenüber der Depotbank erforderlich.
> Fonds ohne Aufgabeaufschlag
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