Versicherungen
Factoring
Factoring lässt sich als eine spezielle Form der Forderungsausfall-Versicherung bzw. der Kreditversicherung beschreiben. Die Anbieter dieser Dienstleistungen sind in der Regel keine Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungsaufsichts-gesetzes (VAG), sondern vielmehr reine Factoring-Gesellschaften, die überwiegend als Tochterunternehmen von Kreditinstituten oder Allfinanzkonzernen auftreten.
Beim Factoring als einer Mischform von Forderungsausfall-Versicherung, Inkasso-leistung und Dienstleistung sind zwei grundsätzliche Varianten zu unterscheiden: Das “echte“ sowie das “unechte“ Factoring.
Der Unterschied betrifft hierbei die Frage der Haftung für Zahlungsausfälle bezogen auf die zugrunde liegenden Forderungen des Unternehmens gegen seine Kunden.
Das “echte“ Factoring stellt einen regresslosen Forderungsverkauf dar, d.h., für Ausfälle hat die Factoring-Gesellschaft aufzukommen, abzüglich vereinbarter Inkassoprovisionen sowie in der Regel abzüglich eines Selbstbehaltes, welcher zulasten des die Forderung verkaufenden Unternehmens in Abhängigkeit vom Risikogehalt des Geschäftes bzw. von der Bonität der Abnehmer (Kreditnehmer) anfällt.
Das “unechte“ Factoring stellt demgegenüber keine (Teilkasko-)Versicherung gegen Zahlungsausfälle von Betrieben dar, sondern eine Auslagerung der Debitoren-Buchhaltung, also ein Outsourcing einer Dienstleistung außerhalb des betrieblichen Kerngeschäftes auf einen professionellen externen Anbieter.
Geschäftsinhaltsversicherung
Die betriebliche Existenz bedrohende Risiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagel-Schäden deckt eine Geschäftsinhaltsversicherung (auch Sach- und Inhaltsversicherung genannt) ab. Die aufgeführten Gefahrenquellen sind auch einzeln versicherbar.
Sofern die betriebliche Leistungserstellung in gemieteten Räumlichkeiten vonstatten geht, ist zu überprüfen, inwieweit die einzelnen Risiken bereits durch die Geschäftsgebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt sind.
Falls hingegen die Produktion in eigenen Räumen des Unternehmens stattfindet, gilt entsprechendes, um sowohl Mehrfachabsicherungen als auch Unterdeckungen zu vermeiden.
Eine Sach- und Inhaltsversicherung bzw. Geschäftsinhaltsversicherung lässt sich auch in Kombination mit einer Geschäftsgebäudeversicherung oder mit anderen Policen im Paket abschließen.
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